Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Blut­druck- oder Blut­zucker­mess­geräten oder Personen­waagen dienen. Im Zusammen­hang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

  • Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
  • Zwecks Sicherstellung einer fach­gerechten Entsorgung sind Sie als Endver­braucher gesetz­lich verpflichtet, Alt­batterien im örtlichen Handel oder an von den öffent­lich-recht­lichen Entsorgungs­trägern dafür einge­richteten Rück­nahme­stellen zurück­zugeben.
  • Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufs­stelle oder in deren unmittel­barer Nähe (z. B. in kommunalen Sammel­stellen oder im Handel) unentgelt­lich zurück­geben.
  • Sie können Batterien aus unserem Sortiment in üblicher Menge auch per Post an uns zurück­senden.

Batterien sind mit dem unten abgebildeten Symbol einer durch­gestrichenen Müll­tonne markiert. Es weist darauf hin, dass Alt­batterien nicht in den Haus­müll geworfen werden dürfen. Schad­stoff­haltige Batterien sind u.a. mit diesen Schad­stoff­bezeichnungen versehen: 

  • Pb=Bleihaltig (enthält mehr als 0,004 Prozent Blei)
  • Cd=Cadmiumhaltig (enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium)
  • Hg=Quecksilberhaltig (enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber)
Batteriegesetz